Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kathederzins

Kathederzins

, m.

wohl als Beitrag der Kirchen zur Ausbildung von Geistlichen an den Propst zu liefernde Abgabe
  • studien-, catheder-, kirch- und schulzinsen, welche die kirchen entrichten oder auch mit recht entrichten sollen, muͤssen fuͤrter wie von alters gegeben und den proͤbsten zugestellet werden, die jedes an seinem ohrt uͤberantworten sollen
    1699 Königs Christians des Fünfften Dänsches Gesetz ... (Kopenhagen 1699) II 100