Kat(en)stelle, f.
Kat(en)stelle, f.
wie Katenstatt (I)
- 1695 CCHolsat. II 47 Faksimile
- 1695 CCHolsat. II 51 Faksimile
- 1788 Gadebusch,Staatskunde II 155 Faksimile
- 1823 StaatsbMag. III 9 u. 666 Faksimile
- 1825 Geck,Soest 376 Faksimile
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abgesehen von den ... festekathen ... und den freien bondenkathen sind die kathen- und instenstellen kein wahres eigenthum ihrer besitzer, ... es sind auf fremdem grund ... angelegte wohnstellen, zuweilen ohne alles land ... [oder] doch mit einem dazu gelegten landtheile, durch dessen groͤße sich eben die kathen von den instenstellen unterscheiden, allein immer mit einem solarium in geld oder diensten an den grundherrn belastet1827 StaatsbMag. VII 164 Faksimile