Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufbeile

Kaufbeile

, f.

für den Verkäufer bestimmtes Doppel des Kaufbriefs als Schuldtitel für eine Restkaufpreisforderung
  • kaufbeilen und zahlungsbriefe betreffend
    1653 SchweizId. IV 1164
  • von den kauff-beylen. damit wegen kauff-brieffe, darinn das verkauffte gut um den restanzlichen kauffschilling verhafftet bleiben soll, kein mißverstand sich eraͤugne, so soll solchen falls des verkaͤuffers doppel mit der eigenen uͤberschrifft, kauff-beyle, absonderlich und so ausgestellt werden, daß selbiges von des kaͤuffers doppel sicher und richtig unterschieden werden moͤge
    1762 BernStR. VII 2 S. 851
  • 1782 BernStR. VII 1 S. 560