Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufbeile
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Kaufsanleit
Kaufsansatz
Kaufanschlag
Kaufsanstand
Kaufsanstehung
Kaufantretung
Kaufarbeit
Kaufartikel
Kaufaufbot
kaufbar
Kaufbeile
, f.
für den Verkäufer bestimmtes Doppel des Kaufbriefs als Schuldtitel für eine Restkaufpreisforderung
bdv.:
Kaufbeilschrift
zu
Beile (I 1)
- kaufbeilen und zahlungsbriefe betreffend1653 SchweizId. IV 1164Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- von den kauff-beylen. damit wegen kauff-brieffe, darinn das verkauffte gut um den restanzlichen kauffschilling verhafftet bleiben soll, kein mißverstand sich eraͤugne, so soll solchen falls des verkaͤuffers doppel mit der eigenen uͤberschrifft, kauff-beyle, absonderlich und so ausgestellt werden, daß selbiges von des kaͤuffers doppel sicher und richtig unterschieden werden moͤge1762 BernStR. VII 2 S. 851Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1782 BernStR. VII 1 S. 560
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