Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufbesteher

Kaufbesteher

, m.

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Käufer eines Grundstücks
  • hernach volgen die, so den kauff in beden gerichten ... bestannden haben. ... die kaufbesteer im gericht W. 76 personen à 15 kr.
    1549 Peetz,VwStud. 312