Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufeimer
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Kaufeimer
, m.
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Hohlmaß, insbesondere für Wein
vgl.
Kauffuder
zu
Eimer (II)
- 1384 hschr./SteirLArch.
- 1567 Unger,SteirWsch. 381
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- kauf-aimer, hält 128 maaß lauteraich, woraus ein kauf-fuder besteht1741 Frisch I 504Faksimile - in Google Books