Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufeintretung
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Kaufeintretung
, f.
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Ausübung des Zugrechts
vgl.
Kaufantretung
- solte aber der verkauffer durch solchen zuspruch und kauff-eintrettung in schaden gerahten1592 Weingarten,Fasc. II 323Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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