Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufelle

Kaufelle

, f.

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beim Verkauf benutzte 1Elle (I 1) 
  • wan man den habern pringt, soll man nemen ein mölkner metzen und soll darauf legen ein rechte kaufellen, und was man herabstreicht, das ist des armen mans
    vor 1491 NÖsterr./ÖW. VIII 1050