Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauffahrtei

Kauffahrtei

, f.

Seehandel, Handelsschiffahrt
  • wie dann durch gewiße vorsteher auch adeliche personen kauffartheyen zutreiben vor zugelassen gehalten werden will
    1721 KlugeBeamte IV 599
  • 1775 Adelung II 1525