Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kauffall
Artikel davor:
Käuferin
Käuferlohn
Käufermaß
Käufermeister
Käufersche
Kauffahre
Kauffahren
Kauffahrer
Kauffahrt
Kauffahrtei
Kauffall
, m.
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I
abgabepflichtiger Verkauf eines Leiheguts
- ein stadel und ein stücklein hofrait ... giebet ... zu den kauffaellen den zehenden pfennig handlohn1615 Haltaus 1068Faksimile - in Google Books
- kauff-handlohn wird in kauf- ... fällen von dem käuffer oder neuen erb-zinß-mann entrichtet1750 Klingner II 825Faksimile - in Google Books
- denen obrigkeiten [entgehen] die veränderungspfundgelder wenigstens respectu der kauffällen1758 Chorinsky,Mat. VI 40
- in kauf- und tauschfällen bezahlet der neue besitzer den kauf- oder tauschhandlohn1775 Adelung II 951Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
die bei I zu entrichtende Abgabe
zu
Fall (II 1)
- bis auf des kaͤufers kauf-fall nichts in ruͤckstande verbleibe1775 VerordnAnhDessau I 182Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)