Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufgärtner
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Kauffang
Kaufsfertiger
Kauf(s)fertigung
Kauffertigungsbrief
Kauffrau
Kauffreigeld
Kauffuder
kaufgäbe
Kaufgalfe
Kaufgärtner
, m.
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Gärtner (I), eingekaufter (II) Halbbauer
- kauffgaͤrtner, die ihre eigene erkauffte garten haben, sollen gleichfals ihrer herrschafft ... umbs geordnete taglohn ... arbeiten1633 CCPrut. II 124Faksimile - in Google Books
- sollen die kauffgaͤrtner und ihre kinder unterthanen seyn, unter welches jurisdiction und erbe sie sich niedergelassen1640 CCPrut. II 83Faksimile - in Google Books
- 1647 ProtBrandenbGehR. III 697
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