Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufgast

Kaufgast

, m.

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(auswärtiger) Käufer (I) 
  • das sie [Kaufleute] iren kauffgesten sagen, das iezlichir sin gut, das er von on keuft, in der wage vorrechte bei vorlyßunge deß guts
    1464 LeipzUB. I 312