Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufgast
Artikel davor:
Kauffang
Kaufsfertiger
Kauf(s)fertigung
Kauffertigungsbrief
Kauffrau
Kauffreigeld
Kauffuder
kaufgäbe
Kaufgalfe
Kaufgärtner
Kaufgast
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
(auswärtiger) Käufer (I)
- das sie [Kaufleute] iren kauffgesten sagen, das iezlichir sin gut, das er von on keuft, in der wage vorrechte bei vorlyßunge deß guts1464 LeipzUB. I 312Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)