Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufgenosse
Artikel davor:
Kauffrau
Kauffreigeld
Kauffuder
kaufgäbe
Kaufgalfe
Kaufgärtner
Kaufgast
Kaufgedinge
Kaufgeld
kaufgenehm
I Handelsgefährte auf der Reise
II Kaufkontrahent
- -- insbesondere der Norderfahre als ständiger Geschäftsfreund des deutschen Kaufmanns
III der derselben Hofgenossenschaft angehört wie sein Kaufgenosse (II)