Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufgeware
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Kaufgedinge
Kaufgeld
kaufgenehm
Kaufgenosse
kaufgerecht
Kaufgericht
Kaufgeschäft
Kaufgeselle
Kaufgesellschaft
Kauf(s)gewalt
Kaufgeware
, f.
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wie Kaufware
- doch mag auch ein kauffgewar, die in gewonlicher achtung ist eines geltes (als korn, wein ...), gegen gelt verglichen werden1562 Gobler,GerProz. 129v