Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufhandel
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Kaufgewerbe
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Kaufgilde
Kaufgilde(n)brief
Kaufgildenmeister
Kaufgrund
Kaufgulden
Kaufgut
Kaufhafer
Kaufhandel
, m.
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I
Handelsgewerbe überhaupt
- dwile ... gewant ußsnyden auch ein besonders [wergk] und dartzu ein kauffhandel ist1499 FrankfZftUrk. II 213
- wy ... geven ... eyn iderman ... unse ... geleide ... myt erem uprichtigen kophandels, live, have und gude to kommen1521 Richter,Paderb. I Anh. 100Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- 1526 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 473
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- daß cammer-richter und beysitzer ... sich sonst aller geschäffte, kauff- und anderer händel ... enthalten ... sollen1555 RAbsch. III 48Faksimile (ca. 102 KB)
- 1563 Westphalen,Mon. III 900
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- 1581 Hoya/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1191
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- 1605 ActaBrandenb. I 388
- 1607 MannhGBl. 2 (1901) 126
- die priester, welche sich in solchem kauffhandel ..., so ihnen und ihrem ampte nicht gebuͤhret ..., einlassen1686 SammlLivlLR. II 1823Faksimile - in Google Books
- 1695 CCMarch. V 2 Sp. 273
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- soll kein maͤkler einigen kauf-handel treiben1740 HambGSamml. VI 346Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- die aemter sollen bey ihren handwerkern und handthierungen bleiben, nicht ... kaufhandel treiben1771 Cramer,Neb. 110 S. 207
- 1785 Fischer,KamPolR. III 169
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II
einzelnes Handelsunternehmen
- aufrichtung eines neuen kauff-handels1693 Kramer,BancoSekr. 3
- fuͤhrung oder verwesung eines kaufhandels im namen des patrons1776 Krünitz,Enzykl. VIII 296
III 1
Verhandlung und Abschluß eines einzelnen Kaufvertrags
vgl.
Kaufsabrede,
Kaufakkord,
Kaufartikel,
Kaufberednis,
Kaufsberedung,
Kaufsbeschluß,
Kaufenschaft (II),
Kaufsfertigung,
Kaufgedinge,
Kaufgeschäft (II),
Kaufshandlung (III),
Kaufkontrakt,
Kaufmannshandel (II),
Kaufmannshandlung (II),
Kaufmannschaft (VI),
Kaufmarkt (I),
Kaufnegotium,
Kaufpakt,
Kaufsate,
Kaufschlag (II),
Kaufschluß,
Kaufstück (I),
Kaufstraktat,
Kaufübereinkunft,
Kaufvergleich,
Kaufvermächtnis,
Kaufvertrag,
Kaufvertragshandlung,
Kaufsverwilligung
- dat dusse vorgescreuen kopphandel unde geloffte vor unsz ... geschyn1498 IlsenburgUB. II 90Faksimile - digitalisiert im Rahmen von UrMEL
- er sey des kouffhandels bekenttlich geweßt15. Jh. FreibergBUrt. 332Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- 1580 Niedersimmental 89
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- 1583 HadelnLR.(Pufendorf) 27
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- sein also viel rede vnd kegenrede jn diesem kauffhandel geschehen16. Jh. GörlitzRatsAnn. I/II 538Faksimile - in Google Books
- 1761 Cramer,Neb. 21 S. 83
Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- der kaufhandel ist erst alsdann zu seiner vollstaͤndigkeit gediehen, ... wenn der scheffel und wage daruͤber gegangen ist1785 Fischer,KamPolR. III 170Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1785 Fischer,KamPolR. III 173
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- einstandsrecht ... [ist] befugniß, in einem unvollendeten kaufhandel ... als kaͤufer einzustehen1808 SammlBadStBl. I 1048
III 2
pl. auch in der Bedeutung von Kaufhandel (I)
- nachdem sie ... von allen ... was in keuffhendeln gewonnen in hülfen ... unbeladen gewest1531 ErnestLTA. 236Faksimile - digitalisiert im Rahmen von UrMEL
- 1562 Gobler,GerProz. 126r
- 1586 TheatrdeVenef. 338
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