Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufhandeln

Kaufhandeln

, subst. inf.

  • ein erb. rhat ... woll alle und jede kaufhandlerer ... bei mittags zeit sich ferneren kaufhandtlens enthalten
    1641 Wittrup,RheinbergRG. Qu. 104
unter Ausschluss der Schreibform(en):