Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufhauptbrief
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Kaufgrund
Kaufgulden
Kaufgut
Kaufhafer
Kaufhandel
Kaufhandeln
Kaufhändler
Kaufhandlohn
Kauf(s)handlung
Kaufshantierung
Kaufhauptbrief
, m.
Urkunde über einen Kauf
vgl.
Kaufbrief
- sollen wir ... die ... güter an unsern ... juncher ... laßen kommen und ime ... den kaufhauptbrief wiederum geben1494 HunolsteinUB. III 33