Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufhauptbrief

Kaufhauptbrief

, m.

Urkunde über einen Kauf
vgl. Kaufbrief
  • sollen wir ... die ... güter an unsern ... juncher ... laßen kommen und ime ... den kaufhauptbrief wiederum geben
    1494 HunolsteinUB. III 33