Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufheller

Kaufheller

, m.

Handänderunggebühr 
vgl. Heller
  • von verkaufung oder vertauschung eines hauses und liegender guͤter soll kaͤufer und verkaͤufer ... den kaufheller entrichten
    1772 SchwäbWB. VI Nachtr. 2279