Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufklage
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Kaufheller
Kaufherkommen
Kaufherr
Kaufherrenmeister
Kaufhof
käufig
Kauf(s)instrument
Kaufkammer
Kaufkauf
Kaufklage
, f.
Klage auf Erfüllung eines Kaufvertrags
- kaufklage, da zwischen kaͤufer und verkaͤufer auf das kaufgeld, die uͤbergabe der sache und andere zu leistende dinge geklagt wird1754 Ludovici,KfmLex.1 III 859
- die kaufklage stellet der kaͤufer gegen den verkaͤuffer an, daß er die ... verbindlichkeiten erfuͤlle oder ... das interesse erstatte1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 120Faksimile (ca. 103 KB)
- da der kaufcontract ein bilateralcontract ist, so entstehen aus demselben zwey klagen ... die kaufklage (actio emti) und verkaufsklage (actio venditi)1801 RepRecht IX 104Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1830 Puchta,Justizämter II 222
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