Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufkufe
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, f.
zum Ankauf verwendete Kufe als Maß
- für die kauf- und verkauf-kufen der quittung der gütern wird man dem landvogt bezahlen1785 ZSchweizR.2 27 (1908) 277Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
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