Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsadel
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, m.
Stand geadelter Kaufleute (II)
- J.M.v. Loen, der kaufmannsadel, untersucht von einem unpartheyischen rechts-gelehrten (1742) [Buchtitel]1752 v.Loen,Adel 77f. [uö.]