Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsalte

Kaufmannsalte

, m.

wie Kaufmannälteste 
  • daß viel ... personen ... sich unterstehen, die mäckeley zu gebrauchen, so nicht von denen pro tempore verordneten zollherrn und kaufmanns-alten ... seyn ... bestätigt worden
    1642 Hamburg/Beukemann,HambMäklerR. 542