Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsalte
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, m.
wie Kaufmannälteste
vgl.
Karrenwein,
Kaufälteste
- daß viel ... personen ... sich unterstehen, die mäckeley zu gebrauchen, so nicht von denen pro tempore verordneten zollherrn und kaufmanns-alten ... seyn ... bestätigt worden1642 Hamburg/Beukemann,HambMäklerR. 542