Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsalterleute
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, pl.
vgl.
Altermann
- "kopmanns olderlude, diese besondere Kaufmannsbehörde gab es seit 1517, sie wurde aus den Vorstehern der England-, Flandern- und Schonenfahrergesellschaften gewählt"oJ. Hamburg/Beukemann,HambMäklerR. 465