Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannschlagen

Kaufmannschlagen

, subst. inf.

das unredliche Handeln mit Waren
  • da er [magistraat] etwas verdaͤchtiges von solchem kauffmanschlagen in erfahrung bringet, auff die, so verdaͤchtig worden, ... auffs fleißigste inquiriren [soll]
    1627 CCMarch. II 3 Sp. 13