Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannschlagen
Artikel davor:
Kaufmannssache
Kaufmannschaft
Kaufmannschaftsälteste
kaufmannschaften
Kaufmannschaftgericht
Kaufmannschaftgewerbe
Kaufmannschaftgut
Kaufmannschafttreiber
Kaufmannschatz
Kaufmann(s)schlag
Kaufmannschlagen
, subst. inf.
das unredliche Handeln mit Waren
- da er [magistraat] etwas verdaͤchtiges von solchem kauffmanschlagen in erfahrung bringet, auff die, so verdaͤchtig worden, ... auffs fleißigste inquiriren [soll]1627 CCMarch. II 3 Sp. 13Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin