Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsdröge

Kaufmannsdröge

, f.

wie Dröge, in Lübeck Umlage der Kaufleute (II) zur Deckung allgemeiner Ausgaben
  • weil der schüttings-elterman von ersten anfang her, da die allgemeine kaufmansdröge zuerst angeleget worden, allemal bey ablegung der drögerechnung ... praesidiret
    1681 Rigafahrer 389