Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsfreiheit
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Kaufmannsfreiheit
, f.
- die kaufmannsfreyheiten aͤußern sich im persoͤnlichen und dinglichen rechte, in ruͤcksicht auf waaren, kontrakte ... sodann im verfahren und in der gerichtsbarkeit1785 Fischer,KamPolR. III 146Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)