Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsfreiheit

Kaufmannsfreiheit

, f.

  • die kaufmannsfreyheiten aͤußern sich im persoͤnlichen und dinglichen rechte, in ruͤcksicht auf waaren, kontrakte ... sodann im verfahren und in der gerichtsbarkeit
    1785 Fischer,KamPolR. III 146