Kaufmannsfreiheit, f.
Kaufmannsfreiheit, f.
-
die kaufmannsfreyheiten aͤußern sich im persoͤnlichen und dinglichen rechte, in ruͤcksicht auf waaren, kontrakte ... sodann im verfahren und in der gerichtsbarkeit1785 Fischer,KamPolR. III 146 Faksimile