Kaufmannsgebrauch, m.
Kaufmannsgebrauch, m.
Gewohnheitsrecht der Kaufleute (II), auch kaufmännische Übung
vgl.
Gebrauch (III 2)
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sol in dissem fal ... wie kaufmansgeprauch sunder alle gefert fürgenumen werden1524 QÄWGMD. V 94
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in antreffenden preis und kaufmannsgebrauch ... versilbert1648 ArchKärnten 41/42 (1953) 153
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casus ..., da nicht allein nach kauffmanns-gebrauch, sondern nach aller rechts-gelehrten meynung die parata executio stracks platz haben solle1654 JRA. § 107 Textarchiv: JRA.(Laufs) § 107
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nach der bisherigen observanz und kaufmanns-gebrauch1743 HalberstProvR. 191 Faksimile