Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsgeld

Kaufmannsgeld

, n.

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wie Kaufmannsteil in Frankfurt a.M., Salzakzise
  • [die Abgabe wird auf d. Hälfte ermäßigt,] jedoch mit diesem unterschied: wenn ein bürger für sich selbst oder durch seinen factor von Cöln oder aus Holland salz ... beibringen läßt, daß alsdann auch solcher halbe teil des kaufmannsgelds an die bürger nicht gefordert werden ... sollen
    1613 VeröfflFrankf. VII 2 S. 504