Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsgesellschaft
Artikel davor:
Kaufmännergilde
Kaufmannsfreiheit
Kaufmannsfriede
Kaufmannsfrucht
Kaufmannsgebrauch
Kaufmannsgebühr
Kaufmannsgeld
Kaufmannsgerechtigkeit
Kaufmannsgericht
Kaufmannsgeschäft
Kaufmannsgesellschaft
, f.
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I
wie Kaufmanngilde
vgl.
Karrenwein,
Kaufleutezunft
- beswuor in ... bi koufmans geselleschaft [ein Wort?]1337 Ammenh. V. 12444
II
Vereinigung von Kaufleuten (I und II) zum Handelsbetrieb
- als vns die außschuͤß ... bericht haben der außlaͤndigen kauffmannsgesellschafften gewerb vnnd handthierung1518 KärntLHdf. 123Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- von monopolien vnnd vnzimlichen anschlaͤgen der kauffmans gesellschafften1546 Perneder,Inst.(1546) 102rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- 1598 KrainLHdf. 1598 Bl. 57r
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- es sind ... in einigen staaten grundgesetze gegen kaufmannsgesellschaften gemacht, welche die innlaͤndische handlung an sich ziehen wollten, indem dergleichen vorhaben zwar solche gesellschaft reich, hingegen das land gemeiniglich arm machet1777 Moser,VölkerR. 450Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1804 v.Berg,PolR. IV 545
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