Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsgewicht
Artikel davor:
Kaufmannsfriede
Kaufmannsfrucht
Kaufmannsgebrauch
Kaufmannsgebühr
Kaufmannsgeld
Kaufmannsgerechtigkeit
Kaufmannsgericht
Kaufmannsgeschäft
Kaufmannsgesellschaft
Kaufmannsgewerbe
Kaufmannsgewicht
, n.
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von einem Kaufmann (I und II) gebrauchtes Gewicht (I 2), im Unterschied zu Apothekergewicht und anderen
- [Kräuterhändler, die,] was sie von vnschlit, seyff, wachs ... bei kauffmansgewicht einkauffen, bey medicinischem gewicht, da vier vntzen ein pfund thun, außwiegen1582 Fischart,GeschKl.(Sch.) 349
- das richtige probe-gewicht angeschafft werde, wornach ... das kauffmanns- ... gewichte einzurichten1755 HistBeitrPreuß. II 480Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)