Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsgewicht

Kaufmannsgewicht

, n.

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von einem Kaufmann (I und II) gebrauchtes Gewicht (I 2), im Unterschied zu Apothekergewicht und anderen
  • [Kräuterhändler, die,] was sie von vnschlit, seyff, wachs ... bei kauffmansgewicht einkauffen, bey medicinischem gewicht, da vier vntzen ein pfund thun, außwiegen
    1582 Fischart,GeschKl.(Sch.) 349
  • das richtige probe-gewicht angeschafft werde, wornach ... das kauffmanns- ... gewichte einzurichten
    1755 HistBeitrPreuß. II 480