Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmann(s)gut/kaufmannsgut

von kaufmannsgut nicht scharf trennbar
I Ware eines Kaufmanns (I und II) allgemein, zum Verkauf bestimmtes und geeignetes Gut
II fehlerfreie Kaufware 
III Vermögen eines Kaufmanns (I und II)
IV bildlich für Kaufmann (I und II)
V rechtssprichwörtlich

kaufmannsgut

, adj., adv.
was Kaufmannsgut (II) ist