Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannskollegium
Artikel davor:
kaufmannsgut
Kaufmannshabe
Kaufmannshandel
Kaufmannshandlung
Kaufmannshantierung
Kaufmannhaupt
Kaufmännin
Kaufmannsinnung
Kaufmannsinteresse
Kaufmann(s)kirche
Kaufmannskollegium
, n.
I
wie Kaufmanninnung
- daß sie als schiffer ... wollen ... freyen handel treiben und kauf-leuth seyn, ohne dißfalls das geringste onus bey dem kaufmanns-collegio zu tragen1761 Cramer,Neb. 23 S. 29Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- 1782 NCCPruss. VII 1161
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II
- kaufmanns-collegium ... eine versammlung mehrerer amts-gehuͤlfen, die von der landeshoheit oder von der ortsobrigkeit in der absicht aus kaufleuten und sonstigen personen niedergesetzt worden ist, alle handlungsstreitigkeiten nach den gesetzen und gewohnheiten zu entscheiden1832 Schlössing,KaufmWB. 191 mit 166