Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmann(s)schlag

Kaufmann(s)schlag

, m.

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Abschließung von Kaufgeschäften und der dabei übliche Preis
vgl. Kaufschlag
  • also daz alle koufleute, geste und burge ... gewant snyden vnd allerleige koufmanschlag triben ... sulle
    1359 Demme,Hersfeld I 126
  • sie solchen wein geringer nicht abnehmen, als der gemeiner kaufmannsschlag zwischen Martini und weihnachten heraus kompt
    1605 Schaab,GJudMainz 201