Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmann(s)schlag
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Kaufmannsrolle
Kaufmannssache
Kaufmannschaft
Kaufmannschaftsälteste
kaufmannschaften
Kaufmannschaftgericht
Kaufmannschaftgewerbe
Kaufmannschaftgut
Kaufmannschafttreiber
Kaufmannschatz
Kaufmann(s)schlag
, m.
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Abschließung von Kaufgeschäften und der dabei übliche Preis
vgl.
Kaufschlag
- also daz alle koufleute, geste und burge ... gewant snyden vnd allerleige koufmanschlag triben ... sulle1359 Demme,Hersfeld I 126
- sie solchen wein geringer nicht abnehmen, als der gemeiner kaufmannsschlag zwischen Martini und weihnachten heraus kompt1605 Schaab,GJudMainz 201Faksimile - in Google Books