Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmann(s)taler
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, m.
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kaufmännische Rechnungsmünze
- kauffmanne-thaler gilt in Hamburg und andern orten 33 schillinge oder 2 marck lübisch und 1 schilling und ist noch beym ochsen-handel im brauche1704 Hübner,ZtgLex. 875Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1722 Beier,HdwLex. 211
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- 1758 Estor,RGel. II 1138