Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannsware

Kaufmannsware

, f.

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I wie Kaufmannsgut (I) 
  • das die geltschuld ... nicht von bergwergks wegen, sunder fur allerlei kauffmansware und pfembrt herkomen ist
    1510 Zycha,BöhmBgr. II 491
  • na hir gewontlick margkgange myt allerley copmansware 
    1523 RevalRatsurtb. nr. 114
  • die sy mit schmaltz ... oder anderer koufmanswar geladen har gebracht habent
    1532 KonstanzWirtschR. 28
  • das in entrichtung der verwittibten frawen ... kaufmanswar ... für kain varende hab geachtet ... werden soll
    TirolLO. 1532 III 41
  • NürnbRef. 1564 XXVIII 4
  • 1571 MittStArchKöln 17 (1889) 106
  • mit der kaufmans- und allerlei ander waren, auch ellen, maß und gewichte, viel falscheit und betrug geschicht
    1577 Preußen/QNPrivatR. II 1 S. 399
  • mag der klaͤger die pfande, da sie kauffmans wahren seyn, ... verkauffen
    1603/05 HambGO. I 42 Art. 1
  • ist es billich, daß die schiffe sowol als die kaufmanswaren ... die last und uncosten mitertragen helfe
    1609 Rigafahrer 253
  • [der Rat soll bei Klagen] erwaͤgen, ob dieselbe von kaufmannswaren ... herruͤhren ..., und da sie dergleichen befinden ... die parteyen ... an das bancoamt ... verweisen, damit ... dergleichen strittigkeiten durch summarische cognition ... abgeholfen oder ... von dannen an das ordentliche stadtgericht verwiesen ... werden moͤgen
    1624 Lahner,Samml. 176
  • von denen kauffmanns wahren ... der guͤlden pfennig gegeben ... würde
    1666 Ramdohr,MagdebSeidInn. 53
  • 1685 CCMarch. II 1 Sp. 185
  • nur kaufmannswaaren und fremde handelsleute sind einem zoll unterworfen
    1793 Lang,Steuerverf. 25
  • 1806 Botzenhart,Frhr.v.Stein II 98
  • kaufmannswaaren sind solche, mit welchen nur ein kaufmann ... zu handeln berechtigt ist
    1815 WirtRealIndex II 215
II fehlerfreie Kaufmannsware (I) 
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