Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannswechsel

Kaufmannswechsel

, m.

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im Unterschied zu Rentenierwechsel 
  • kaufmanns-wechsel, bestehet in einem geldhandel oder in einem ungewissen gewissen, von einem handels-platze oder marckte zum andern, und dieser handel wird eigentlich und blos wechsel genennet ... der kaufmanns-wechsel wird in einen würcklichen wechsel und in einen wechsel pro forma eingetheilet
    1742 Siegel,CJCamb. II 230
  • die wechsel sind ... teils eigene oder trockene, teils negotiirte oder kaufmanns-wechsel 
    1758 Estor,RGel. II 387
  • 1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 135