Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannswechsel
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Kaufmannswähre
Kaufmannswährung
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Kaufmannswechsel
, m.
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im Unterschied zu Rentenierwechsel
- kaufmanns-wechsel, bestehet in einem geldhandel oder in einem ungewissen gewissen, von einem handels-platze oder marckte zum andern, und dieser handel wird eigentlich und blos wechsel genennet ... der kaufmanns-wechsel wird in einen würcklichen wechsel und in einen wechsel pro forma eingetheilet1742 Siegel,CJCamb. II 230Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die wechsel sind ... teils eigene oder trockene, teils negotiirte oder kaufmanns-wechsel1758 Estor,RGel. II 387Faksimile (ca. 153 KB)
- 1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 135
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