Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kaufmannsweise
Artikel davor:
Kaufmannsteil
Kaufmannstrauen
Kaufmannstreue
Kaufmannsverfassung
Kaufmannsvitte
Kaufmannswähre
Kaufmannswährung
Kaufmannsware
Kaufmannswechsel
Kaufmannsweib
kaufmannsweise
, adv.
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nach der Weise eines Kaufmanns (I und II), als Kaufmann (I und II)
- so ... die kinder mit ... wissen jrer aͤltern oder fuͤrmuͤndern kauffmans weise handeln1497 HessGO. 25Faksimile (ca. 302 KB)
- NürnbRef. 1564 XIII 4
Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- [diejenigen,] so mit wieszen und gedult ihrer vorsteher kauffmanns weyse handelten16. Jh. BreslStR. 54Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- seine gelder kaufmannsweise ausgeliehen1674 AnmFrankfRef. 2. Forts. 653