Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmannszeichen

Kaufmannszeichen

, n.

  • 1711 Rädlein 1085
  • 1719 DWB. V 344
  • 1784 HdbchÖstGes. VII 103
  • kaufmanns-zeichen, handlungs-zeichen, auch fabrik-zeichen ... ist dasjenige kennzeichen der kaufleute, welches theils auf landesobrigkeitlichen befehl, theils aus eigener handelsklugheit und politik zur befoͤrderung des kaufmaͤnnischen nutzens, jeden unterschleif von andern zu verhindern, auf die verfertigten waaren gesetzt wird
    1832 Schlössing,KaufmWB. 192