Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmeister

Kaufmeister

, m.

städtischer Beamter zur Aufsicht über den Kauf, oder wie Kaufleutemeister?
  • die brauordnung ... C.P., kaufmeister und C.G., rethen des zehntambts ... anbefohlen
    1633 Eisenbeiß,Braugew. 76