Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmeister
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Kaufmeister
, m.
städtischer Beamter zur Aufsicht über den Kauf, oder wie Kaufleutemeister?
- die brauordnung ... C.P., kaufmeister und C.G., rethen des zehntambts ... anbefohlen1633 Eisenbeiß,Braugew. 76
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