Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufmeß
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Kaufmannswissenschaft
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Kaufmannszeichen
Kaufmannszunft
Kaufmannszunftordnung
Kaufmannszunftrecht
Kaufmarkt
Kaufmaß
Kaufmeister
Kaufmeß
, n.
Meßgerät, 1Maß für Käufe
vgl.
Kaufmaß,
Kaufmetzen
- daz man von einem choufmesse resches chornes nicht mer ze zolle geben soll denn ainen phennig1338 Carinthia I 140 (1950) 695
- [sollen wir dienen] yegleiher ain chaufmezz rokken, ains habern der statmazze ze Lokum 1360 CDAustrFris. III 607
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