Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufpretium
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Kaufnotel
Kaufsordnung
Kaufpakt
Kaufpfennig
Kaufpfennwertstätte
Kaufpfundgeld
Kaufpfundzoll
Kaufspolizei
Kaufpreis
Kaufpretium
, n.
wie Kaufpreis
- 1703 HistBeitrPreuß. II 113
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- nebst den interessen von dem kaufpretio oder werth des guts1715 ActaBoruss.BehO. II 271
- bei verlust des kaufpretii oder pfandschillings1719 HalberstProvR. 138Faksimile - in Google Books
- [soll der Magistrat] jedesmal den kaͤuffer und das wahre kauff-pretium gerichtlich [anzeigen]Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 516Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- landleute, welche ihre waaren ... vor den thoren ... verkaufen, sollen mit verlust des kaufpretii bestraft werden1798 v.Berg,PolR. V 345Faksimile - in Google Books
- kaͤufe, bey welchen das kaufpretium blos zum scheine gegeben wird, [sollen] unguͤltig seyn1801 RepRecht IV 184Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)