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kaufrecht

, adj.
I
II von der Höhe des Kaufpreises
III verkäuflich

Kaufrecht

, n., Kaufsrecht, n.
I aus einem Kauf (I) entspringendes subjektives Recht
II für den Rentenkauf geltendes objektives Recht
III Kaufsberechtigung außerhalb des Herrschaftsbezirks, Handelsberechtigung
IV Abgabe für Kaufrecht (III) 
  • 1 für (Markt-)Kaufgeschäfte außerhalb des Herrschaftsbezirks
  • 2 für Handelsberechtigung
V
  • 1 Kaufpreis
  • 2 überhaupt Verkaufserlös als Ausdruck des Geschäftsgangs
VI eine Art Grundleihe, besonders in Kärnten, bei deren Erwerb eine Geldsumme gezahlt wird (vgl. W. Fresacher, D. Bauer in Kärnten. Tl. III: Das Kaufrecht/ArchKärnten 43/44 (1955)); das dadurch erlangte Recht; das verliehene Grundstück selbst; zum Teil gleich Burgrecht, Erbleihe, Emphyteuse
VII erkaufte Waldnutzung
VIII Handänderungsgebühr bei Verkauf eines Gutes; davon auch Bezeichnung eines unter solcher Gebühr veräußerlichen Gutes
IX Zug- (Retrakt-)Recht
zu Kaufrecht (VI) Angesessener
wie Kaufrecht (IV 1) 
Rechtsangelegenheit über Kaufrecht (VI) 
Urkunde über Kaufrecht (VI) 
Auszug über die Kaufrechte (VI) 
Zins von einem Kaufrecht (VI) 
aus dem Kaufrecht (VI) entspringendes Rechtsverhältnis
Grund (B I), woran Kaufrecht (VI) besteht
wie Kaufrechtgerechtigkeit 
Umwandlung der Mietgründe in Kaufrechtsgründe 
I für Kaufrecht (VI) geltendes objektives Recht
II Gericht in Kaufrechtsachen 
Verzeichnis der zu Kaufrecht (VI) verliehenen Grundstücke
zu Kaufrecht (VI) Ansässiger
wie Kaufrechtbrief 
Festsetzung der Handänderungsgebühr bei einem Kaufrecht (VI) auf ein Drittel des Schätzwerts
in der Rechtsform eines Kaufrechts (VI)