Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufrechtholz

Kaufrechtholz

, n.

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  • es soll kain kollgrueben bei aines behaußung oder siz gemacht werden noch auf kaufrechthölzern bei der peen funf hungerisch gulden
    15./16. Jh. Steiermark/ÖW. VI 299
  • kaufrechtholz "eine Waldung, so jemand auf beständig käufflich an sich gebracht und also eigenthumlich inne hat"
    oJ. Waldprotokoll/ÖW. VI 612