Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufrechtlehen
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Kaufrechtsgefälle
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Kaufrechtsgrund
Kaufrechtholz
Kaufrechtsjus
Kaufrechtlehen
, n.
- "[in Kempten] mußten fallzinsige Häuser u. Hofstätten mit 1 Pfd. Heller, die fallzinsigen Gärten u. Äcker um den Fallzins ... in Jahresfrist vom Abt zu Lehen empfangen werden, sonst waren sie heimgefallen; sie hießen daher kaufrechtlehen"oJ. SchwäbWB. VI Nachtr. 2280Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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mit (Grundwort) Lein als Nbf. von Lehen
- H.W. gütlein ... gibt czinslich 1 1/2 lb. ..., hat darauf kaufrechtlein1440 BayreuthLB. 15