Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kaufrechtlich
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Kaufrechtsgerechtigkeit
Kaufrechtsgrund
Kaufrechtholz
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Kaufrechtlehen
kaufrechtlich
, adv.
- keine heimfälligkeit, weil alhier ... keine pfenniggründe, sondern alle kaufrechtlich sich befinden1749 Wimbersky 83