Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufrecht(s)recht

Kaufrecht(s)recht

, n.


I für Kaufrecht (VI) geltendes objektives Recht
II Gericht in Kaufrechtsachen 
  • [e. Untertan darf nicht ohne] niedersetzung eines ordentlichen kaufrechts- oder urbar rechtenn von seiner kaufrechten hube [entfernt werden]
    1573 ArchKärnten 43/44 (1955) 84