Kaufrechtsuntertan, m.
Kaufrechtsuntertan, m.
zu Kaufrecht (VI) Ansässiger
vgl.
Kaufrechter
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daß wir uns von unsern kaufrechtsuntertanen ... vor die ehrung ... bei jeder mutation ... mit 7 gulden ... vergniegen zu lassen erklären1706 ArchKärnten 43/44 (1955) 94