Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufrechtsverdrittelung

Kaufrechtsverdrittelung

, f.

Festsetzung der Handänderungsgebühr bei einem Kaufrecht (VI) auf ein Drittel des Schätzwerts
  • weilen man ... anstatt der freistiftlichen verleihung auf die kaufrechts verdrittelung ... angetragen, als hat [d. Bürger] ... ein neues kaufrecht solchergestalt erhöbet, daß er 150 gulden kaufrechtsgeföhl [zahlen soll u. daß bei Besitzveränderung 1/3 des Schätzwerts zu zahlen ist]
    18. Jh. ArchKärnten 43/44 (1955) 157