Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufrecht(s)weise

Kaufrecht(s)weise

, adv.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
in der Rechtsform eines Kaufrechts (VI) 
  • in khauffrechtsweis innenhaben
    1539 ArchKärnten 43/44 (1955) 191
  • kaufrechtweis ... an sich gebracht
    1564 ArchKärnten 43/44 (1955) 35
  • solle nach gestalt des guets, das er [Untertan] antreten wüll, anlait oder ehrung aintweder freistiftsweiß oder kaufrechtsweiß ... geschlossen werden
    1638 Steiermark/ÖW. VI 535
unter Ausschluss der Schreibform(en):