Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufrecht(s)weise
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Kaufrechtsuntertan
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Kaufrechtsverdrittelung
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, adv.
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in der Rechtsform eines Kaufrechts (VI)
- in khauffrechtsweis innenhaben1539 ArchKärnten 43/44 (1955) 191
- kaufrechtweis ... an sich gebracht1564 ArchKärnten 43/44 (1955) 35
- solle nach gestalt des guets, das er [Untertan] antreten wüll, anlait oder ehrung aintweder freistiftsweiß oder kaufrechtsweiß ... geschlossen werden1638 Steiermark/ÖW. VI 535Faksimile (ca. 45 KB)