Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufrichter
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Kaufrichter
, m.
Schiedsrichter in Handels- und Wechselangelegenheiten
- es waͤre denn sache, daß beyde partheyen sich durch wechsel-verstaͤndige kauff- oder andere ehrliche scheids-richter von einander setzen wolten1726 Siegel,CJCamb. I 405Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)