Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufsanstehung

Kaufsanstehung

, f.

wie Kaufanstand 
  • damit auch in der kaufsanstehung ... geferde ... verhüt werde, so sollen die erben, welche an die keuf steen, dieselben inen selbs und niemand anderm zu nutz oder gefallen annemen
    1553 Bayern/QNPrivatR. II 1 S. 187