Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufsanstehung
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Kaufanschlag
Kaufsanstand
Kaufsanstehung
, f.
wie Kaufanstand
- damit auch in der kaufsanstehung ... geferde ... verhüt werde, so sollen die erben, welche an die keuf steen, dieselben inen selbs und niemand anderm zu nutz oder gefallen annemen1553 Bayern/QNPrivatR. II 1 S. 187